Denkmal

Ende 2004 hat der Regierungsrat des Kanton Thurgau das Wrack DS Jura unter Schutz gestellt, und zum Industriedenkmal erklärt.

Ludwig& Hans L.argen

Die beiden Entdecker Ludwig Hain & Hans Gerber

Jura

Collage Jurahans

Das Amt für Archäologie wurde beauftragt den Schutz dieses einmaligen Zeitzeugen zu übernehmen. Zur Zeit sind Verhandlungen im gange wie das Wrack von äußeren Beschädigungen durch Bootsführer und Taucher geschützt werden kann. Durch Einhalten der Richtlinien für Taucher und Bootsführer soll ein Tauchverbot abgewendet werden können. Das heißt aber dass diese von beiden Seiten auch eingehalten werden müssen.

Für Bootsführer gilt keine Anker auf das Wrack, nur Grundgewichte mit glatter Oberfläche und max. 12 kg. sind neben dem Wrack erlaubt. Es wird Höchste Sorgfalt verlangt. Durch einhängende Anker wurden früher erhebliche Beschädigungen verursacht.

Für TaucherInnen 18 Min. Grundzeit oder Max. 40 Min Totale Tauchzeit. ( Sicherheit )
Nichts beschädigen oder entfernen, auf gute Tarierung achten.

Auf keinen Fall in das Wrack hineintauchen, die Ausatemluft bleibt an der Holzdecke und beschleunigt so den Zerfall erheblich.

Nur wenn sich alle an die Regeln halten ist gewährleistet dass uns unser Historisches Wrack Jura noch möglichst lange erhalten bleibt und die nächste Generation auch noch was zu bestaunen hat.

Bei der Ausarbeitung der Richtlinien arbeiten mit:

  • Amt für Archäologie, Herr Dr. Hansjörg Brem
  • Seepolizei Thurgau
  • Hans Gerber

17. 06. 2007 H.  Gerber